Hallo Serpentina;
hier nochmal im Originaltext:
Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Natürlich ist das Druidentum bei uns keine anerkannte Reliogion, daher die Ergänzung Weltanschauung.
Ansonsten, denke ich auch: wer hat schon Lust dort zu arbeiten? Und vielleicht war das nur der Aufhänger um den Vertrag nicht zu verlängern.
Wenn das nichts ist, was deine Freundin in dieser Art öfters erlebt, würde ich das unter Erfahrung abhaken und nach Vorne schauen.
Wenn es ein sich wiederholendes Muster/Situation ist sollte sie sich fachlich Hilfe suchen, sich beraten lassen oder einfach das eine oder andere gute Buch zum Thema lesen.
Liebe Grüße Lizandra